PSV
Dortmund 1922 e.V.
Für das Sportliche Schießen gelten folgende Altersbegrenzungen:
Ab 10 Jahre darf mit Genehmigung der
Erziehungsberechtigten
und einer Sondergenehmigung der Polizei (Sonderregelung)
Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
Ab 12 Jahre darf mit Genehmigung der
Erziehungsberechtigten
Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
Ab 14 Jahre darf mit Genehmigung der
Erziehungsberechtigten
Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.
Ab 16 Jahre darf ohne Genehmigung der
Erziehungsberechtigten
Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.
Ab 18 Jahre darf einschließlich Großkaliber alles geschossen werden
Diese Altersbegrenzungen haben nicht mit dem Waffenerwerb
zu tun.
Letzte Gültigkeit hat immer das Waffengesetz.