PSV Dortmund 1922 e.V.

Für das Sportliche Schießen gelten folgende Altersbegrenzungen:

Ab 10 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten
und einer Sondergenehmigung der Polizei (Sonderregelung)
Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.

Ab 12 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.

Ab 14 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.

Ab 16 Jahre darf ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.

Ab 18 Jahre darf einschließlich Großkaliber alles geschossen werden

Diese Altersbegrenzungen haben nicht mit dem Waffenerwerb zu tun.
Letzte Gültigkeit hat immer das Waffengesetz.