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Hiermit müssen
Sie rechnen
Die
anwaltlichen Gebühren bemessen sich seit dem 01.07.2004 (von
Honorarvereinbarungen abgesehen) nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Danach ist für die Höhe der Gebühren in
Streitigkeiten, deren Wert in Geld beziffert werden kann, die
Höhe des Streitwertes entscheidend. Schwierigkeit, Umfang
der Bearbeitung und Bedeutung der Sache für den Mandanten
sind bei der Bemessung der Höhe zwar mit zu berücksichtigen,
spielen jedoch regelmäßig eine untergeordnete Rolle.
Dies führt dazu, dass in Angelegenheiten mit hohem
Streitwert, trotz geringerer Arbeitsintensität regelmäßig
mit höheren Gebühren zu rechnen ist, als in Sachen, die
sehr arbeitsaufwändig, langwierig, aber finanziell von
geringer Bedeutung sind.
Unterschieden
wird allerdings nach außergerichtlicher und gerichtlicher
Tätigkeit. Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit
sind im allgemeinen (Ausnahmen sind möglich) höher als
Gebühren für eine Tätigkeit, die die Einschaltung
eines Gerichts nicht beinhaltet.
In diesem
Zusammenhang sei angemerkt, dass die Gebühren nicht einen
bestimmten Bruchteil (Prozentsatz) des Streitwertes ausmachen.
Vielmehr hat der Gesetzgeber in der Gebührentabelle
zu § 13 Abs. 1 RVG die Streitwerte aufgelistet und in dem
Vergütungsverzeichnis nach §
2 Abs. 2 RVG die Höhe der Gebühr bestimmt. Dabei wird
die Steigerung des Gebührensatzes mit der Zunahme des
Streitwertes geringer (degressive Steigerung).
Die Höhe
des Streitwertes bei Angelegenheiten, in denen um einen konkreten
Geldbetrag gestritten bestimmt sich nach diesem Betrag. Bei
fortlaufenden Zahlungen, Unterlassungsansprüchen,
Strafsachen oder Sozialgerichtsfällen richtet sich der
Gegenstandswert nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, die
aufgrund ihrer Fülle und Komplexität hier nicht
erörtert werden können. Sollten Sie diesbezüglich
Fragen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an uns.
Formulare
Hier finden Sie
einige für die Mandatsbearbeitung regelmäßig
erforderliche Formulare.
Vollmachtsvordruck
mit Gebühreninfo
Beratungshilfeantragsformular
Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfeantragsformular
Ärztlicher
Bericht für unfallbedingte Verletzungen
Fragebogen
zum Versorgungsausgleich "V1"
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