Der Freiburger Mietspiegel

Informationen über den Mietspiegel (aus der Homepage der Stadt Freiburg)

Am 15.02.2009 trat die 9. Auflage des Mietspiegels der Stadt Freiburg in Kraft. 

Der Mietspiegel informiert
Sie über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz. Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie also ermitteln, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete wird die Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine von Vermieterin oder Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Grundlage für die aktualisierten Schätzwerte des Mietspiegels
ist eine repräsentative Befragung ausgewählter Haushalte. Entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz hat man dabei nur Mietverhältnisse berücksichtigt, deren Mieten in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden.

Der Mietspiegel gilt
für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Freiburg einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.

Er gilt nicht für:

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "Mietspiegel" haben, beraten wir Sie gerne im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen.

Der Mietspiegel 2009 gilt ab dem 15.02.2009

Hier geht's zur Seite der Stadt Freiburg mit Download des Mietspiegels