Der
Freiburger Mietspiegel
Am 15.02.2009 trat die 9. Auflage des Mietspiegels der Stadt Freiburg in Kraft.
Der Mietspiegel informiert
Sie über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem
Mietrechtsreformgesetz. Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie also ermitteln,
wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen
ist. Als Miete wird die Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den
reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder
eine von Vermieterin oder Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls
unberücksichtigt.
Grundlage für die aktualisierten Schätzwerte des Mietspiegels
ist eine repräsentative Befragung ausgewählter Haushalte.
Entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz hat man dabei nur Mietverhältnisse
berücksichtigt, deren Mieten in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert
wurden.
Der Mietspiegel gilt
für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Freiburg einschließlich
der eingemeindeten Ortsteile.
Er gilt nicht für:
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "Mietspiegel" haben, beraten
wir Sie gerne im Amt
für Liegenschaften und Wohnungswesen.
Der Mietspiegel 2009 gilt ab dem 15.02.2009
Hier geht's zur Seite der Stadt Freiburg mit Download des Mietspiegels