NoVo-Felgenservice,
Am Kuhlenkamp 48, 44795 Bochum, Tel.:0234/474454, Fax
02327/ 223330
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Durch Auftragsannahme verpflichtet sich NoVo den Auftrag den Auftrag nach seinen technischen Möglichkeiten mit dem ihm bestmöglichen Ergebnis durchzuführen. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NoVo Felgenservice in durch die Auftragserteilung in allen Punkten uneingeschränkt an
2) Lieferzeiten und Termine sind als annähernd zu betrachten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde ist jedoch bei Zeitüberschreitung jederzeit berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, sofern er nicht bereits begonnen wurde. NoVo übernimmt keinerlei Haftung für eventuellen Kfz-Nutzungsausfall oder andere entstehende Kosten.
3) Es ist zu beachten, dass die Felgen beim Polieren nicht immer den gleichen Farbton und Glanz erreichen, ( Unterschiedliches Material ). Weiter können durch unterschiedliche Härten ( Seigerungszonen ) im Material leichte Kratzer und Riefen auftreten, die durch feine Ausbrüche speziell bei Gussfelgen entstehen. NoVo wird jedoch grundsätzlich versuchen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei Unzufriedenheit des Kunden wird NoVo stets versuchen nachzubessern, und den Kunden zufrieden zu stellen, ein Anspruch darauf, oder auf Erstattung von Kfz-Nutzungsausfällen oder Erstattung von Mängelfolgeschäden besteht jedoch in keinem Fall.
3a) Bei der Bearbeitung von Kantenschäden kann sich die Form der Felgenkante ( Hornkante ) ändern, je nachdem ob nur abgetragen wird oder aufgeschweißt und beigearbeitet wird. NoVo wird versuchen den Originalrand herzustellen oder aber so nah wie möglich an das Original heranzukommen. Muss beilackiert werden kann der Farbton leicht abweichen, oder der Kunde benennt den Originalfarbton( Lacknummer ). Der Kunde erteilt sein Einverständniss durch Auftragserteilung.
4) Polieren: wir
garantieren und gewährleisten im gesetzlichen Rahmen die ordentliche
Ausführung der Arbeit sowie Chromeffekt und Glanz im machbaren Rahmen
für das jeweilige Felgenmaterial zum Zeitpunkt der Übergabe an den
Kunden. Eine weitergehende Garantie ist nicht möglich da der weitere
Zustand der Felgen ausschließlich von der Pflege des Kunde abhängig ist
und der Chromeffekt und Glanz durch scharfe Reinigungsmittel (
Felgenreiniger etc. ) oder durch mangelnde Pflege ruiniert werden
kann. Wir stellen dem Kunden jedoch kostenlos eine Pflegeanleitung zur
Verfügung :
5) Die Ausführung von Lackarbeiten erfolgt
mit 2K Acryllacken ( Zweischicht ) als Frontlackierung, Bearbeitungsspuren
am Innenhorn sind möglich und hinzunehmen, Felgeninnenhornlackierung
nur nach Absprache ( bedarf der schriftlichen Bestätigung ) , eine Garantie oder Gewährleistung
erfolgt im gesetzlichen Rahmen ( deutsches Recht ) und verfällt durch die
Behandlung mit Felgenreiniger und anderen scharfen, falschen Pflegemitteln,
sowie durch Schäden die durch Kantenschäden, Steinschlag oder mangelnde
Pflege entstehen. Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
6) Schweißarbeiten und Richtarbeiten an Felgen werden nur auf Kundenwunsch und unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung, sowie Mängelfolgeschäden ausgeführt. Bei der Verbreiterung, richten und schweißen von Felgen erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für die Felgen, so dass sie für den Straßenverkehr ohne eine entsprechende TüV-Prüfung nicht mehr zulässig sind. Diese Prüfung ist vom Kunden selbst zu veranlassen und auf seine Rechnung durchzuführen. NoVo wird keine so bearbeitete Felge montieren und lehnt jede Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ab.
Bei der Instandsetzung von mehrteiligen Felgen werden die
Originalschrauben verwendet. Eine Garantie oder Gewährleistung auf die Verschraubung ist nur
bei vom Kunden anzuliefernden oder separat gegen Aufpreis zu ordernden
neuen Schrauben möglich, Mängelfolgeschäden werden ausgeschlossen.
Bei verbreiterten Felgen kann es zu Problemen bei der Reifenmontage oder Demontage kommen, z.B. Beschädigung der Felge, oder des Reifens. Der Kunde wird vor Arbeitsbeginn informiert. NoVo lehnt bei Auftragserteilung jede Garantie und Gewährleistung ab.
7) Bei Fertigstellung wird der Kunde informiert, in der Regel telefonisch, und die Felgen sind binnen 5 Werktage abzuholen. Auf Kundenwunsch kann der Versand per Nachnahme zu Lasten und Risiko des Kunden erfolgen.
8) Durch die Bearbeitung erwirbt NoVo bis zur Bezahlung Miteigentum an den Felgen und ist berechtigt sie bei Nichtabholung zur Deckung seiner Kosten zu verkaufen. Eine Nichtabholung liegt vor wenn die Felgen nach Fertigstellung nicht innerhalb 6 Wochen abgeholt werden und der Kunde auf die dann folgende schriftliche Abmahnung nicht innerhalb 5 Werktage reagiert.
9) Da die angelieferten Felgen alle irgendwie beschädigt sind, haftet NoVo bei Verlust, Diebstahl, und irreparabler Beschädigung von Felgen nur bis zum zweifachen Schrottpreis bis 20,-€ pro Felge. Von dieser Regelung sind nur Felgen ausgenommen, die neu angeliefert werden und noch nicht am Fahrzeug montiert waren; hier haftet NoVo bis zum halben Neupreis. Reifen werden bis zum halben Neupreis je nach Abnutzungsgrad erstattet.
10) Der Kunde kann durch Auftrag die Lagerung der Felgen in einer Spedition fordern. Der Auftrag ist in Schriftform zu erteilen, da NoVo hierfür in Vorkasse gehen muss. Die Kosten betragen pro Tag und Felge 2,- € incl. Versicherung und zuzüglich MwSt und gehen zu Lasten des Kunden, NoVo wird dadurch von jeder Haftung befreit.
11) Der Kunde erkennt durch
Unterzeichnung des Arbeitsauftrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von NoVo-Felgenservice in allen Punkten, auch wenn ein Punkt geltende
Rechtssprechung verletzen sollte, ausdrücklich uneingeschränkt an. Ist
ein Punkt der AGB nicht rechtens so wird dadurch nicht die ganzen AGB
außer Kraft gesetzt, dann greift zu diesem Punkt der entsprechende
Paragraph des BGB. Das gilt nur für Privatleute. Händler und andere
Gewerbetreibende ( Firmen ) akzeptieren durch die Auftragserteilung
unwiederuflich unsere AGB in vollem Umfang.. Das gilt auch für
mündliche oder telefonische Aufträge oder Auftragsänderungen.
12) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtssachen ist Bochum.
13) Sie haben das Recht binnen 14 Tage ohne Begründung vom Auftrag zurückzutreten
( Internetaufträge 1 Monat ), ( wenn mit dem Auftrag noch nicht begonnen wurde,
sonst bezahlen Sie die bis dahin angefallene Arbeit ), es reicht ein formloser Widerruf per Mail, Fax , Brief. Sie kümmern sich dann selbst um den Rücktransport der Felgen, oder die Felgen werden von uns unfrei zurückgeschickt.
Es gilt nur inländisches und deutsches Recht.
44795 Bochum, den 01.01.2005
NoVo-Felgenservice
44795 Bochum, Am Kuhlenkamp 46, Tel 0234 / 474454
Gültig ab
01.01.2005 Copyright der AGB, auch teilweise, by NoVo-Felgenservice |