Dipl.-Ing. Martin Knauber
Sachverständiger im Bauwesen, Bochum, Ruhrgebiet und NRW
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Seit dem 01.02.02 ist die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
Vereinfachend gesagt ist die EnEV die Fortführung der
Wärmeschutzverordnung 95 unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung. Im
Rahmen eines Bauantragsverfahrens ist nach dieser bundesweit geltenden
Verordnung ein Energiebedarfsausweis zu erstellen, der den Primärenergieaufwand
des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitstellung unter Normbedingungen
berechnet.

Mit der neuen EnEV sollen bei Neubauten weitere
Energieeinsparungen erzielt werden, die den Energieverbrauch von Gebäuden für
Beheizung und Warmwasserbereitung um weitere 30% drücken sollen. Damit wäre der
bisherige Niedrigenergiehausstandard nun in etwa die Mindestanforderung bei
Neubauten. Neu ist, dass bei Bewertung des Energieverbrauches auch die Art des
Energieträgers mit einbezogen wird.

Energieverbrauch früher und heute
Neu ist, dass die Berechnung nicht auf den Verbrauch an Brennstoff bzw. an elektrischer Energie
in gemessenen kWh abzielt, sondern auf den Gesamtverbrauch an Primärenergie.
Primärenergie =
Verbrauchsenergiemenge + Umwandlungsverluste (z.B. Kraftwerkswirkungsgrad)
So muss ein z.B. ölbeheiztes Gebäude einen
geringeren Verbrauch nachweisen als ein Haus das z.T. mit erneuerbaren Energien
z.B. Holz versorgt wird. Neu und sinnvoll ist auch die Mitbewertung des Stromverbrauches
der für Regelungszwecke oder Pumpen verbraucht wird. Dies wurde bisher nicht
gemacht und die Gerätehersteller haben sich oft (zurecht) gescheut hier
überhaupt Angaben zu machen.
Insgesamt macht die EnEV gute Ansätze, aber die Vielfalt der Eingangsparameter macht die Erstellung eines Energiebedarfsausweises sehr aufwendig. In der Praxis ist eine Berechnung nur mit spezieller Software möglich. Z.Z. sind auch viele Details noch unklar und werden wohl noch durch folgende Ausführungsbestimmungen und die Praxis geklärt werden müssen.
Erstmals ist gefordert auch bei Altbauten bestimmte
Bauteile nachzurüsten bzw. bei Erneuerungen energetisch zu optimieren. Hier
werden allerdings geringere Anforderungen als bei Neubauten gestellt und z.T.
großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen angeboten.
Analog zum Berechnungsverfahren für Neubauten kann
auch eine Bewertung und ein energetischer Vergleich von Altbauten erfolgen. Ein
so erstellter Energiepass kann ein Qualitätsbeleg eines Hauses sein und sowohl
Käufern als auch Verkäufern eine Hilfe bieten.
Den Text der EnEV finden Sie u.a. hier.