Dipl.-Ing. Martin Knauber Sachverständiger im Bauwesen, Bochum, Ruhrgebiet und NRW

 

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

 

Seit dem 01.02.02 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

Vereinfachend gesagt ist die EnEV die Fortführung der Wärmeschutzverordnung 95 unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung. Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens ist nach dieser bundesweit geltenden Verordnung ein Energiebedarfsausweis zu erstellen, der den Primärenergieaufwand des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitstellung unter Normbedingungen berechnet.

 

 

Mit der neuen EnEV sollen bei Neubauten weitere Energieeinsparungen erzielt werden, die den Energieverbrauch von Gebäuden für Beheizung und Warmwasserbereitung um weitere 30% drücken sollen. Damit wäre der bisherige Niedrigenergiehausstandard nun in etwa die Mindestanforderung bei Neubauten. Neu ist, dass bei Bewertung des Energieverbrauches auch die Art des Energieträgers mit einbezogen wird.

 

Energieverbrauch früher und heute

 

Neu ist, dass die Berechnung nicht auf den Verbrauch an Brennstoff bzw. an elektrischer Energie

in gemessenen kWh abzielt, sondern auf den Gesamtverbrauch an Primärenergie.

                                                           

Primärenergie = Verbrauchsenergiemenge + Umwandlungsverluste (z.B. Kraftwerkswirkungsgrad)

 

 

 

 

So muss ein z.B. ölbeheiztes Gebäude einen geringeren Verbrauch nachweisen als ein Haus das z.T. mit erneuerbaren Energien z.B. Holz versorgt wird. Neu und sinnvoll ist auch die Mitbewertung des Stromverbrauches der für Regelungszwecke oder Pumpen verbraucht wird. Dies wurde bisher nicht gemacht und die Gerätehersteller haben sich oft (zurecht) gescheut hier überhaupt Angaben zu machen.

Insgesamt macht die EnEV gute Ansätze, aber die Vielfalt der Eingangsparameter macht die Erstellung eines Energiebedarfsausweises sehr aufwendig. In der Praxis ist eine Berechnung nur mit spezieller Software möglich. Z.Z. sind auch viele Details noch unklar und werden wohl noch durch folgende Ausführungsbestimmungen und die Praxis geklärt werden müssen.

Erstmals ist gefordert auch bei Altbauten bestimmte Bauteile nachzurüsten bzw. bei Erneuerungen energetisch zu optimieren. Hier werden allerdings geringere Anforderungen als bei Neubauten gestellt und z.T. großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen angeboten.

Analog zum Berechnungsverfahren für Neubauten kann auch eine Bewertung und ein energetischer Vergleich von Altbauten erfolgen. Ein so erstellter Energiepass kann ein Qualitätsbeleg eines Hauses sein und sowohl Käufern als auch Verkäufern eine Hilfe bieten.

 

Den Text der EnEV finden Sie u.a. hier.

 

 

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