
Die einem
Wohngebäude zugeführte Energie wird vor allem auf zwei Wegen wieder an die
Umwelt abgegeben:
1.
Wärmeleitung
durch die äußere Gebäudehülle
2.
Austausch warmer
Innenluft gegen kühle Außenluft
Den
Wärmeverlusten nach 1 wird mit Wärmedämmmaßnahmen im Rahmen technischer und
wirtschaftlicher Grenzen begegnet.
Der
Luftaustausch besteht aus den Komponenten gezielte Wohnungslüftung und Verluste
aufgrund mangelnder Luftdichtigkeit der Gebäudehülle.
Obwohl
das Erstellen einer luftdichten Gebäudehülle schon immer Bestandteil der
technischen Regelwerke war, ist diesem Aspekt erst in den letzten Jahren
verstärkte Beachtung geschenkt worden. Je besser die Wärmedämmung eines
Gebäudes ist, umso höher ist der Anteil der Wärmeverluste auf dem Luftwege. Das
heißt, es ist umso wichtiger hier mit Verbesserungen anzusetzen, wenn man den
Energieverbrauch senken will.
Natürlich
ist in bewohnten Gebäuden immer ein Mindestluftwechsel erforderlich um
ausreichend Sauerstoff zuzuführen und Luftfeuchtigkeit und Gerüche abzuführen.
Dieser Mindestluftwechsel beträgt ca. 0,3 bis 0,4 [1/h] (d.h. dass 30 % des
gesamten Luftvolumens pro Stunde ausgetauscht wird) und sollte durch gezielte Fensterlüftung bzw. automatische
Lüftungsanlagen erfolgen.
Für richtiges Lüften gilt:
Für
ausreichenden Luftaustausch sorgen aber Wärmeverluste gering halten.
Das
geht am besten über die sog. Stoßlüftung.
Detaillierte
Erläuterungen dazu unter Links.
Aufgrund
der immer vorhandenen Gebäudeundichtigkeiten stellt sich oft ein
unkontrollierter höherer Luftwechsel ein.
Undichtigkeiten
ergeben sich erfahrungsgemäß vor allem an folgenden Stellen:
Fenster, Türen
Dachbodenluken
Innenabdichtung von
ausgebauten Dächern
Kamine, Öfen
Installationsschächte
Luftschächte
Wandaufbau
Etliche
Undichtigkeiten kann der Fachmann aufgrund seiner Erfahrung sofort erkennen und
lokalisieren. Bei kleineren Fehlern oder diffusen Austrittsstellen ist die
Durchführung eines Blower-Door-Testes erforderlich.
Der
Blower-Door-Test ist ein standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der
Luftdichtheit eines Gebäudes.
Beim
BDT wird in eine Tür-oder Fensteröffnung ein drehzahlregelbares Gebläse
eingesetzt und zum Rahmen hin abgedichtet. Bei ansonsten geschlossenem Gebäude
wird Luft hineingeblasen, bis sich ein konstanter Überdruck (50 Pa) einstellt.
Dann wird das Volumen des Luftstromes gemessen. Als Ergebnis ergibt sich der n50
Wert (Luftwechselrate bei 50 Pa Überdruck), der das Maß der Luftdichtheit darstellt.
In der Praxis stellen sich bei Neubauten n50 –Werte zwischen 0,3 und
10 ein. Während der Messung können über Strömungsmesser und Nebelgeneratoren
Schwachstellen der Gebäudeaußenhaut aufgespürt werden.
Der BDT
wird mit Einführung der EnEV sehr an Bedeutung gewinnen, da bei Nachweis
ausreichender Dichtheit bei der Führung des Energiebedarfsausweises
Erleichterungen eintreten, die zu Einsparungen an anderer Stelle führen können.
Als
ausreichend luftdicht gilt ein Gebäude wenn der Nachweis eines n50
<3,0 (1,5 bei Gebäuden mit Lüftungsanlage) vorliegt.
Für
mehr Detailinfos siehe unter Links