Unsere
Lebensgewohnheiten und das Klima in Mitteleuropa bedingen, dass wir alle erhebliche
Mengen an Energie benötigen um unser Leben angenehm zu gestalten. Die
Entwicklungen der letzten 30 Jahre haben uns deutlich gemacht, dass Energie aus
nicht erneuerbaren Energiequellen (Kohle, Öl, Erdgas) ein immer knapper
werdendes Gut ist, mit dem nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch
mit Rücksicht auf nachfolgende Generationen sparsam und effizient umgegangen
werden muss.

In
Deutschland wird ca. 1/3 des Gesamtenergieverbrauches aufgewendet um unsere
Wohnungen zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen. Die Politik hat dafür
gesorgt, dass durch Gesetze und Verordnungen (WSVO 1977, WSVO 1984, WSVO1995,
HeizAnlVO und EnEV 2002) der Energieverbrauch bei
Neubauten bereits deutlich zurückgegangen ist bzw. zurückgehen wird.

Von
dieser Entwicklung sind trotz Förderprogrammen die Gebäude des Altbestandes
bislang nur unzureichend erfasst worden.
Bei
vielen Altbauten können Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und der
Gebäudetechnik wirtschaftlich sinnvoll sein, die Wohnbehaglichkeit verbessern
und zur Erhaltung der Bausubstanz beitragen.
Im
Falle von Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahmen ist eine Wirtschaftlichkeit von
energetischen Zusatzmaßnahmen nahezu immer gegeben und in vielen Fällen sind
technische Verbesserungen zur Verringerung des Energieverbrauches hier durch
die neue EnEV sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Bei
nahezu allen Altbauten (im Sinne des Energieverbrauches können dies durchaus
auch erst 20 Jahre alte Häuser sein) ist eine Bewertung des energetischen Standards
mit Feststellung der Schwachstellen zu empfehlen. Pauschale Empfehlungen, wie
sie oft in Wohnzeitschriften zu lesen sind, wie „zuerst Heizung erneuern und
dann neue Fenster“ werden bei weitem nicht jedem Gebäude gerecht. Durch eine
eingehende Analyse des Gebäudes durch einen unabhängigen Sachverständigen kann
eine Empfehlung für abgestufte Maßnahmen ausgesprochen werden. Dabei werden
dann ohnehin erforderliche Erneuerungsmaßnahmen eingearbeitet und die Effizienz
berechnet.
Weiterhin
ist zu beachten, dass unsachgemäß geplante und durchgeführte Dämmmaßnahmen
(insbesondere bei Innendämmung und Dachausbauten) zu erheblichen Bauschäden
führen können.
Die
nach Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu erwartenden Verbrauchssenkungen
können analog den Vorgaben der EnEV berechnet und in einem
Energiebedarfsausweis als zu erwartender Jahresenergieverbrauch dokumentiert
werden.
Ein
solcher Ausweis (auch Energiepass genannt) kann auch im Falle eines Verkaufes
als wesentlicher Qualitätsbeleg vorgelegt werden.
Bei einer Energieberatung wird natürlich nicht nur das Gebäude
betrachtet. Auch das spezifische Verbrauchs- und Nutzungsprofil der Bewohner
muss hier erfasst und berücksichtigt werden, da durch das Verhalten der
Bewohner hohe Differenzen im Verbrauch auftreten können.
Energieberater des Handwerkes
Hier sind vor allem Fachleute der Heizungsbranche und des Schornsteinfegergewerkes aktiv. Zu beachten ist hier der oft einseitige Schwerpunkt der Beratung bei der Heiztechnik.
Energieberater des Baustoffgewerbes
Bei
aller möglichen Fachkenntnis ist zu befürchten und realistischerweise auch zu
erwarten, dass ein solcher Berater doch vor allem Produkte seines Hauses
verkaufen will.
Ob
ein optimales Ergebnis damit erzielt wird, bleibt damit offen.
Energieberater der Energieversorger
Trotz
oft hoher fachlicher Qualifikation besteht hier die Neigung den Schwerpunkt bei
der Wahl der Energieversorgung vor allem bei den bereitgestellten Energiearten
Gas und Strom zu sehen. Fremdenergiequellen werden entsprechend nicht
ausreichend berücksichtigt. Eine sinnvolle Beratung z.B. hinsichtlich eines
Passivhauses ist hier nicht zu erwarten
Unabhängige Energieberater
Eine
objektive Beratung kann nur durch einen Energieberater erfolgen, der einerseits
fachlich qualifiziert ist, und auf der anderen Seite vor allem unabhängig ist.
Da er für seine Beratungsleistung ein Honorar ausschließlich vom
Bauherrn/Hausbesitzer erhält, ist dies gewährleistet.
Im
Bereich Energieberatung biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Vor-Ort-Beratung Schwachstellen,
Effizienz, konstruktive Probleme,
Optimierungsgutachten Optimale Reihung von Maßnahmen, Berechnung
von Einsparungen, alternative
Möglichkeiten der
Wärmegewinnung,
optimale Anlagentechnik
Energiebedarfsausweis Wärmegesamtbilanz des Hauses nach EnEV
Kosten
Der
Sachverständige gibt gerne sein Wissen weiter, aber davon leben muss er auch.
Die
Honorare eines Sachverständigen sind allerdings oft geringer als der Laie
erwartet und können sich oft schnell rentieren, wenn durch das Gutachten höhere
Einsparungen erzielt werden, oder Bauschäden vermieden werden.
Sachverständigenleistungen wie diese werden von keiner Gebührenordnung erfasst
und können individuell vereinbart werden.
Im
Leistungsbereich Energieberatung wird die Dienstleistung von mir nach Aufwand
auf Stundenbasis verrechnet. Selbstverständlich wird der Aufwand vor
Auftragserteilung möglichst realistisch abgeschätzt. Zusätzlich fallen evtl.
Reisekosten an.
Die
derzeit gültigen Kostensätze finden Sie hier:
Honorar
Wichtig: Zur
Zeit gibt es Förderungen für Energieberatungen an Altbauten durch den Bund (Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle)
Weitere
Infos zum häuslichen Energieverbrauch unter Luftdichtigkeit,
Stromverbrauch, Förderprogramme und Links