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Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Psychotherapie: Zu den äußeren Voraussetzungen zählen eine Krankenversicherung oder ausreichend finanzielle Mittel, um eine Therapie bezahlen zu können. Des weiteren müssen sich Patient/in und Therapeut/in regelmäßig in der Praxis der Therapeutin treffen können, und es muss eine sprachliche Verständigung möglich sein, da es sich um eine verbale Behandlungsmethode handelt. Des weiteren muss die Behandlung des Patienten/der Patientin ohne Begleitung möglich sein, d.h. das Mitbringen von Partnern, Kindern oder Tieren steht einer erfolgreichen Therapie im Wege. Dazu kommen noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Der Therapeut/die Therapeutin muss zum Studium und der Zulassung als Arzt oder Psychologe noch eine ca. 5 jährige Zusatzausbildung absolvieren, um analytische Psychotherapien selbstständig durchführen zu dürfen. Sinnvoll für eine gute Behandlung ist zusätzlich die klinische Erfahrung in der Behandlung von körperlichen Erkrankungen, da so eine sichere Einordnung der Beschwerden in ein psychoso-matisches Krankheitskonzept gewährleistet ist. Selbstverständlich können sich auch neben nachgewiesenen psychosomatischen Erkrankungen rein körperliche Erkrankungen entwickeln. Neben der Aus- und Weiterbildung und der oben bereits beschriebenen klinisch-therapeutischen ärztlichen Erfahrung sind sowohl die persönliche Eignung als auch die allgemeine Lebenserfahrung des Therapeuten/der Therapeutin weitere wichtige Voraus-setzungen. Wichtig ist es, dass die Therapeutin Maßnahmen zur Sicherstellung der eigenen Integrität ergreift, um zuverlässig und stabil während der Behandlung zur Verfügung zu stehen. Fortbildung und Qualitätssicherungsmaßnahmen gehören wie die strenge Handhabung der Schweigepflicht zu den Selbstverständlichkeiten einer ärztlich/ therapeutischen Berufsausübung. Der Therapeut/die Therapeutin muss auch gewährleisten, dass die Therapiesitzungen pünktlich, in einer ausreichenden Regelmäßigkeit, und nach bestimmten Absprachen stattfinden. Auch von Seiten der Patienten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkassen oder die Beihilfe die Behandlung bezahlten. Es muss eine Erkrankung vorliegen, die in der vorgegebenen Zeit durch das gewählte Verfahren „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ behandelbar ist. Alle anderen Psychoanalysen (z.B. zur Selbsterfahrung oder Ausbildung) müssen selbst finanziert werden. Des Weiteren muss die äußere Lebenssituation ausreichend veränderbar und der Patient/die Patientin ausreichend belastbar für eine Therapie sein. Das hört sich widersprüchlich an, da die Situation der Erstvorstellung fast in der Regel davon geprägt ist, dass eine gewisse „Hoffnungslosigkeit“ empfunden wird, weil vermeintlich kein eigener Handlungsspielraum mehr besteht. Hier muss die Therapie- und Lebenserfahrung der Therapeutin aushelfen, die Situation richtig einzuschätzen. Die „Belastbarkeit für eine Therapie“ ist darum Voraussetzung, weil es sich um eine mehr oder weniger lange Phase am Therapiebeginn handelt, in der die Symptome noch bestehen, die Therapie zu den bestehenden Belastungen hinzukommt. Erst nach dieser „Investitionsphase“ ist mit einer Erleichterung zu rechnen. Auch hier hilft die Erfahrung der Therapeutin, um die Situation darum vor Angebot und Aufnahme einer Therapie richtig einzuschätzen. Verläuft diese Einschätzung sorgfältig, so können Patienten/Patientinnen darauf vertrauen, dass mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit (nicht Sicherheit!) die Therapie Erfolg versprechend angeboten werden kann. Ob dieses Angebot dann angemessen für die eigene Situation ist, in der Hilfe gesucht wird, kann dann jeder Patient/Patientin nur ganz individuell für sich entscheiden. Unter den Abschnitten Kontaktaufnahme, Fachärztliche Beratung und Psychotherapiebeginn beschreibe ich kurz, welche Schritte zur Sicherstellung dieser Voraussetzungen ich in meiner Praxis anbiete. |