Lexikon

 

Ein   ACKERMANN auch Vollspänner genannt, stand im 18. Jahrhundert in der bäuerlichen Hierarchie an erster Stelle. Er bewirtschaftete wenigstens 4 Hufen Land. Als höriger Großbauer war er seiner Grundherrschaft mit zwei Gespannen dienstverpflichtet..

 

Ein   ALTENTHEILER war/ist ein Bauer der seinen Hof zu Lebzeiten an den Sohn übergeben hat und nun auf dem Altenteil sitzt.  " Altenteil " meist Nebengebäude auf dem ehemals eigenem Hof. Der Altenteil schließt die wirtschaftliche Versorgung auch mit Naturalien ein.

 

Als   AHNENSCHWUND bezeichnet man das mehrfache Vorkommen der gleichen Personen als Ahnen in der Ahnenliste, resultierend aus der Eheschließungen zwischen Blutsverwandten. Das Auftreten von Geschwistern als Ahnen ist frühestens in der dritten Generationen möglich. Vor der dritten Generation zählt Ahnenschwund zur Blutsverwandtschaft und bildet ein Ehehindernis. Durch Ahnengleichheit verringert sich die Anzahl der tatsächlichen Ahnen gegenüber den theoretisch möglichen.

 

Ein   ARENDATOR war PÄCHTER eines Gutes ( Vorwerkes) / oder dessen Verwalter. Die Pächter gehörten nicht zu den Gutsherren, da ihnen das Land nicht gehörte, aber auch nicht zu den Bauern, da sie keine Hand- und Spanndienste leisten mußten. Sie bildeten einen Stand für sich.

 

Ein   BÖTTCHER / Büttner ist ein Fassbauer bzw. Bottichmacher. Böttcher be- und verarbeiten unterschiedliche Hölzer, zu meist gebogenen Gefäßteilen, die anschließend zu Fässern, Bottichen, Kübeln, Eimern und Ziergefäßen montiert werden.

Ein  EIGENTHUEMER/ Eigenthümer / Eigentümer war schlicht und einfach "Besitzer eines Grundstücks, sie wurden demzufolge im Grundbuch wie jeder andere Grundeigentümer behandelt.

 

Ein  EINWOHNER / EINSASSE/ EINLIEGER war ein Bewohner eines Ortes ohne eigenen Grundbesitz (in der Regel Mieter/Nutzer einer Wohnung/Mietkate oder einer arbeitsplatzbezogenen Sammelunterkunft). Er kann auch als Voll - Bauer tätig wesen sein.


Ein  GÄRTNER war der Inhaber eines Hauses mit Garten, (oder einer Kathe, deshalb war später auch die Bezeichnung KÄTHNER üblich), Es waren meistens Handwerker. Sie hatte manchmal einen Anteil an der gemeinen Feldflur, oder etwas davon gepachtet, die aber nicht der Größe einer Bauernstelle entsprach. Diese " gemeine Feldflur" gehörte den " Wirthen ". Der Bezeichnung wird häufig auch noch das Attribut Groß-" oder "Klein" vorangestellt, so daß wir also auch Großkäthner und Kleinkäthner finden.

 

Feuerstelle Bezeichnung für Haushalt mit Herd.

 

Ein  Gendarm war Beamter des Polizei- und Sicherheitsdienstes und zugleich auch Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

 

Ein  Gerber gerbte aus Tierfällen Leder. Die Rotgerber verwendeten Rinderhäute als Rohstoff, die Weißgerber hingegen Fälle , die sie zu gescheidem Leder verarbeiteten.


Ein  HOFGÄNGER war ein nicht mehr schulpflichtiges Kind, das im Alter von 14 bis 18 Jahren als Tagelöhner arbeitete und entsprechend gering entlohnt wurde. ( auch Arbeitslose die aufs Land geschickt wurden )

 

Ein   HUFENWIRT( H) / HUBENWIRT ( H ) ist ein Landwirt der eine Hufe besitzt.Im Mittelalter diente es noch ganz allgemein zur Bezeichnung bäuerlichen Grundbesitzes. Eine Hufe war eben ein gewisser Anteil an den Ländereien eines Dorfes, weshalb sie besonders für Steuerberechnungen o.ä. relevant war. Unter anderem für die hier verbreitete preußische Hufe gibt es jedoch einen genauen Wert: 1 preußische Hufe = 1,5 Haken = 30 Morgen = 300 Gewende = 900 Seilen (oder Schnur) = 76.596,746 qm

 

Ein   HOFMANN ist aus heutiger Sicht ein Inspektor eines Landwirtschaftlichen Betriebes, ihm oblag der Einkauf der Waren für die Hofhaltung.

Ein   INSTMANN war ein landwirtschaftlicher Arbeiter mit festem Arbeitsvertrag, der bei einem größeren Bauern oder einem Gut arbeitete. Die Mitarbeit seiner Frau, wurde bei Bedarf vorausgesetzt und war vor allem bei der Frühjahrsbestellung und in der Ernte, weniger im Winter, gefragt. Er wohnte mit seiner Familie mietfrei in den sogenannten "Insthäusern ". Der Vertrag im Gut lief über 1 Jahr, wurde aber sehr oft über Jahre und Jahrzehnte eingehalten. Ein häufiger Wechsel der Arbeitsstelle war eher gering.

Ein   Kämmerer ist Vorarbeiter mit Weisungsbefugnissen auf Gütern oder Vorwerken.

 

Ein   Kölmer war ein freier Bauer, dessen Besitz nach kulmischem Recht auf männliche u weibliche Nachfahren vererbt werden konnte. Der Kölmer war zinspflichtig.

 

Ein   KRÜGER / Kretscham / Kretschmer war Besitzer (nicht zwangsläufig Eigentümer) eines Dorfkruges ( Kruges ) oder einer einzelnen Krugstelle. War in der Regel verpflichtet, Bier und Branntwein von den Brauereien und Brennereien der staatlichen Domänenämter oder der (Ritter-) Güter zu beziehen und hatte keine oder nur eingeschränkte Brenn- und Brauchrechte. Bewirtschaftete außerdem regelmäßig auch noch bäuerliche Ackerflächen.

Ein   KUHPÄCHTER / HOFMANN war ein selbständiger landwirtschaftlicher Unternehmer auf einem Gut mit Viehhaltung. Dazu erhielt er vom Gutsherrn eine Grundausstattung an Vieh (mit Namensverzeichnis), das er bekoestigen, unterhalten und in seinem Bestand erhalten musste (also alte Kuehe durch Kaelber ersetzen usw.) Dafür zahlte er pro Kuh eine jährliche Pachtsumme von 5 Rthl (1788) umd 1/8 May-Butter und ein 1/8 Achtel Stoppel-Butter. 1/3 der geborenen Kaelber standen dem Gutsherrn zu, (2/3 konnte der Hofmann verkaufen). Daneben durfte er auch noch Schweine halten und seine Frau stand dem Federvieh vor. Daneben beaufsichtigte der Pachthofmann das Personal des Hofes (Vorwerks) und seine Frau betrieb für dieses eine schwungvolle Erbaehrungs- und Bekoestigungsanstalt.

 

Ein KUTSCHER wurde bei Umzügen und Festen gebraucht, beispielsweise zum Führen von Zeug-, Marketenderwägen oder Brauereifuhrwerken.

 

Das Kulmisches Recht /köllmisches Recht ist das aus dem magdeburgischen abgeleitete Besitzrecht an Höfen und Gütern.

 

Das Kulmisches Maß Maßeinheit nach dem kulmischen Recht und Urmaß in Kulm in der Ordenszeit; 1 Huben = ca 67 Preußische Morgen.

 

Ein   LOSMANN war ein; später sogenannter; " Freiarbeiter ", der kein festes Arbeitsverhältnis eingegangen war und auf Bestellung arbeitete. Er wohnte oft im Nachbardorf eines Gutes.

 

Ein   MÜLLER war in den meisten Fällen ein Pachtmüller, das Auskommen war dürftig.  

 

Ein   Nachbar (Voll-) Bauer einer Dorfschaft, die <vor ca. 1850> mit ihrem Grundherrn als Dorfgemeinschaft einen Gesamtpachtvertrag (keine Einzelpachtverträge !) über die Ackerflächen des gesamten Dorfes abgeschlossen hatte. Es handelt sich um die Kernbevölkerung einer Gemeinde, der Altgemeinde, einen geschlossenen Personenkreis höherer Schicht im Gegensatz zu den Anbauer.

Ein   Presbyter (griechisch: Älteste) ist der Kirchenälteste und verwaltet die Kirchengemeinde. Dieses Kirchenamt wird durch Pfarrer und heute auch durch Laien ausgeübt.

Ein   Praezeptor Dieser war Schulmeister, Sprachlehrer, Hofmeister, Hauslehrer bzw. Lehrer der unteren Klassen hoeherer Schulen im 19. Jahrhundert.

 

Ein   RAD- u. STELLMACHER ist aus den Berufen des Rademacher und Wagners entstanden. Während die Rademacher sich zuvor auf die Produktion von Wagenrädern spezialisierten, fertigten die Wagner die Wagengestelle.

 

RIESELMEISTER Ein Bach wurde an einigen Stellen aufgestaut. Zu bestimmten Zeiten erfolgte die Öffnung der Absperrungen um z.B. Wiesen zu bewässern. Diese Arbeiten beaufsichtigte der Rieselmeister. Hierzu gehören auch die weiteren Begriffe Rieseler und Wiesenberieseler.

Der   SATTLER gehörte zur Zunft der Schuhmacher und Rotgerber. Er fertigte Lederteile an, lieferte seine Produkte den Wagnern und Stellmachern zu.

Ein   SCHULZE / SCHULTHEIß war ursprünglich in der fränkischen Zeit ein Vollstreckungsbeamter des Grafen. Die Anlage der einzelnen Siedlungen bei der deutschen Ostkolonisation im Mittelalter erfolgte unter der Leitung der später erblichen Schultheißen der neuen Dörfer, sie hatten Weisungsbefugnis und übten auch die Gerichtsbarkeit aus.

 

Ein   Schwarzfärber/ Schönfärber Die Schwarzfärber arbeiteten für das gemeine Volk, sie waren nicht so angesehen wie die Schönfärber. Während der pflanzliche Farbstoff an der Luft oxidierte konnte nicht weiter gearbeitet werden, die Färber "machten blau" Die Schönfärber färbten die leuchtenden, teuren Farben, die nur für teure Stoffe verwendet wurden. Manchmal wurde aber billiger Stoff durch färben mit teuren Farben aufgewertet. Daher stammt die Redensart " Das ist nur Schönfärberei ".

Ein   SEILERMEISTER ist ein Handwerker der Schnüre, Seile und Taue herstellte.

Ein  Ziegelmeister brannte aus Lehm und Ton Ziegel, die für den Hausbau benötigt wurden.

Ein   ZINSBAUER /Erbzinsbauer befindet sich im erblichen Besitz des Hofes, zahlt einen gleichbleibenden Zins an die Grundherrschaft, leistet nur geringe oder keine Dienste, ist persönlich frei. Zur Ordenszeit galten alle Bauern in den "deutschen Dörfern" als Erbzinsbauern.Nach 1600 geraten die deutschen E. in Untertänigkeit und Dienstbarkeit und verlieren das erbliche Besitzrecht. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts werden hier und da die königlichen Bauern wieder als E. bezeichnet, so im Domänenamt Natangen ( um Friedland und Allenburg). Vgl. Erbzinser." Ein Erbzinder ist " Inhaber eines Erbzinsgutes, das ihm vom Grundherren zu erblicher Nutzung überlassen ist; er zahlt kein Einkaufsgeld, sondern nur einen jährlichen Erbzins. Beim Verkauf des Gutes ist ein Laudemium
Lehnwahre) von 10% desKaufpreises zu zahlen. Erbzinsgüter waren zumeist Bauernhöfe, oft auch kleine Vorwerke und gewerbliche Anlagen."


Ein   DRAGONER [französisch] ist zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs berittene Infanterie; allmählich in die Kavallerie übergegangen.

Dragoner sind halb Mensch halb Vieh,
aufs Pferd gesetzte Infantrie.

Ein  FÜSILIER [französisch] fusil, "Gewehr) ist ein Militärangehöriger - früher der mit der Flinte bewaffnete Infanterist.

Ein   MUSKETIER ist eine spezielle Form der Infanterie ( die mit der Muskete bewaffnete Infanterie), und Musketier war der Mannschaftsdienstgrad in dieser Truppengattung..

Ein   ULAN war ein bewaffneter Reiter die Ausrüstung bestand aus einem leichten Kavalleriesäbel, Pistolen und Lanzen.

Ulanen tragen stets die Lanze
nicht nur beim Reiten - auch beim Tanze.