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Aquarium
und Versicherung
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Die
heutige Aquarientechnik ist in einem Aquarium weitgehend wartungsfrei.
Ein eingefahrenes Becken bereitet über Jahre hinweg Freude,
ohne daß man sich vor "Überschwemmungen" im Wohnzimmer fürchten
müßte. Stabilere Silikonverklebungen heute sind wesentlich
beständiger als die früheren Becken mit Rahmen und Fensterkitabdichtung.
10 Jahre Garantie und mehr suggerieren uns schier endlose
Haltbarkeit. Nur noch selten müssen wir von Wohnungsbränden
lesen die durch defekte Aquarienelektronik verursacht wurden.
WAS
ABER WENN'S DOCH PASSIERT IST????
Welche
Versicherung trägt nun welchen Schaden? Auch die stetig wachsende
Zahl der Hobby-Aquarianer hat noch nicht dazu geführt daß
die Assekuranz Kompakt-Policen für Aquarianer anbietet die
alle Schäden abdecken die im Zusammenhang mit dem Betrieb
eines Aquariums stehen. In der Regel sind nach dem "GAU" mehrere
Policen betroffen je nachdem welche Sachen beschädigt worden
sind. Sehr häufig müssen aber Schäden an, bzw. durch Aquarien
explizit in die Hausrat- oder Gebäudeversicherung über sgn.
Klauseln miteingeschlossen werden. Vor dem Schaden gilt es
also zu prüfen ob die für Sie wichtigen Risiken über Ihre
bestehenden Verträge abgedeckt sind. Eventuell lohnt sich
vielleicht die (zugegebenermaßen hohe) Investition in
eine Spezial-Police
für Aquarienbesitzer.
Man
unterscheidet Schäden am Aquarium selbst und Schäden die durch
den Betrieb des Beckens entstehen. Aber welche Versicherung
ist denn nun für welchen Fall zuständig?
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Schäden
durch auslaufendes Aquarienwasser
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an
der Wohnungseinrichtung
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am
Gebäude (Bausubstanz)
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Gemietete
Wohnung/Haus |
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Eigenheim |
Gebäudeversicherung
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Fremdeigentum
(Nachbarn)
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Schäden
am Aquarienglas
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Hausrat-/
Glasversicherung
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| Schäden
an der Aquarientechnik |
durch
Blitzschlag |
Hausratversicherung
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durch
Überspannung
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durch
Fehlbedienung
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durch
Gebrauch/ Alter
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©
Christi@n Ebert 2000
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Schäden
durch ausgelaufenes Aquarienwasser an der eigenen Wohnungseinrichtung:
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Wasser
ist aus dem Aquarium ausgetreten z.B. über einen defekten
Filter, oder gebrochenes Glas etc. Beschädigt sind Einrichtungsgegenstände
wie lose Teppichböden, Holzmöbel o. Ä. Die beschädigten Sachen
fallen in den Bereich der Hausratversicherung. Dort sind Schäden
durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser versichert.
Bestimmungswidrig bedeutet daß es unabsichtlich dorthin geleitet
wurde wo es den Schaden verursacht hat. Streng genommen gilt
Aquarienwasser nicht als Leitungswasser im Sinne dieser Definition,
sofern keine direkte und dauerhafte Verbindung zur Wasserzuleitung
besteht (Durchlaufaquarien).
Erst
die zusätzliche Vereinbarung der "Aquarienklausel"
(Klausel 7116 (92)) erweitert die Schadensdefinition auch
auf Wasser das aus Aquarien austritt. Einige Versicherer bieten
diese Klausel beitragsfrei, bzw. gegen ein geringes Entgelt
an. Manche Anbieter haben sie auch standardmäßig im Programm.
Wichtig ist aber unbedingt zu prüfen, ob Ihre Hausratversicherung
den Zusatz enthält.
Beispiel:
Eine undichte Silikonnaht führt zum Austritt von 100L Aquarienwasser.
Betroffen sind der lose verlegte Teppichboden, der Aquarienholzunterschrank
und eine danebenstehende Holzkommode.
zur
Tabelle
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Schäden
durch ausgelaufenes Aquarienwasser an der eigenen Immobilie:
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Die
beschädigte Sache (Gebäude) fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung.
Dort sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
versichert. Bestimmungswidrig bedeutet daß es unabsichtlich
dorthin geleitet wurde wo es den Schaden verursacht hat. Streng
genommen gilt Aquarienwasser nicht als Leitungswasser im Sinne
dieser Definition, sofern keine direkte und dauerhafte Verbindung
zur Wasserzuleitung besteht (Durchlaufaquarien).
Erst
die zusätzliche Vereinbarung der "Aquarienklausel"
erweitert die Schadensdefinition auch auf Wasser das aus Aquarien
austritt. Einige Versicherer bieten diese Klausel beitragsfrei,
bzw. gegen ein geringes Entgelt an. Manche Anbieter haben
sie auch standardmäßig im Programm. Wichtig ist aber unbedingt
zu prüfen, ob Ihre Gebäudeversicherung den Zusatz enthält.
Beispiel:
Bei der Aquarienneueinrichtung wird ein Sprung durch einen
heruntergefallenen Stein übersehen. Erst nach 2 Monaten widersteht
das Glas dem Druck nicht mehr und platzt. Der gesamte Beckeninhalt
on 320 L Wasser verteilt sich im Wohnzimmer. Vom Schaden betroffen
ist der Parkettboden
zur
Tabelle
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Schäden
durch ausgelaufenes Aquarienwasser an der gemieteten Immobilie:
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Da
hier keine eigene, sondern eine fremde Sache beschädigt wurde
greifen weder Hausrat-, noch Gebäudeversicherung. Schäden
an gemieteten Wohnungen/Häusern fallen in den Bereich der
privaten Haftpflichtversicherung. Der betreffende Passus heißt
"Mietsachschäden".
Nahezu alle Anbieter am Markt bieten diesen Schutz standardmäßig
in ihren Privathaftpflichtpolicen. Trotzdem gilt es zu prüfen
ob Ihre Police hier keine Ausnahme darstellt.
Beispiel:
Der Vermieter reklamiert die großflächige Wellung
des verklebten Teppichbodens nachdem eine poröse Filterdichtung
zur Absenkung des Wasserspiegels um 10 cm im Aquarium führte.
zur
Tabelle
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Schäden
durch ausgelaufenes Aquarienwasser an fremden Wohnungen:
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Da
auch hier keine eigene, sondern eine fremde Sache beschädigt
wurde greifen weder Hausrat-, noch Gebäudeversicherung. Schäden
an fremden Wohnungen (Nachbarn) fallen in den Bereich der
privaten Haftpflichtversicherung. Zusätzliche Vereinbarungen
müssen hierfür bei Bestehen einer solchen Versicherung
nicht getroffen werden.
Beispiel:
Ausgelaufenes Aquarienwasser dringt durch den Boden in
die Wohnung des unteren Mieters. Beschädigt wurden Hängeschränke
der Einbauküche und die Tapeten an Decke und einer Wand.
zur
Tabelle
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Glasbruch
am Aquarium:
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Die
Scheiben eines Aquariums sind Flächengläser und
somit in der Regel im Versicherungsumfang der Glasversicherung
enthalten. Die Glasversicherung existiert in 2 Varianten,
nämlich als eigenständiger Vertrag und als zusätzlicher
Einschluß in der Hausratversicherung. Bei Altverträgen
bis 1984 waren Gläser auch im Standard-Paket enthalten.
Seit 1984 müssen Glasschäden gesondert versichert,
bzw. vereinbart werden.
Wichtig
ist auch anzumerken, daß nur Glasbruchschäden,
nicht aber Trübungen oder Kratzer ersatzpflichtige Schäden
darstellen. Unansehliche Scheiben durch Reinigen mit einer
Rasierklinge werden folglich nicht ersetzt.
Beispiel:
Beim Öffnen einer Zimmertür rutscht diese aus der
Hand und trifft das Aquarium, das dahinter steht. Eine Seitenscheibe
hat einen Sprung und muß ersetzt werden.
zur
Tabelle
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Schäden
an der Aquarientechnik nach einem Blitzschlag:
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Da
hier das Aquarienzubehör , also bewegliche Sachen betroffen
sind, sind solche Schäden der Hausratversicherung zu melden.
Hier sind sgn. Folgen eines direkten Blitzschlages am Hausrat
(AQ-Zubehör) eingeschlossen. Eine Ersatzleistung wird jedoch
nur erbracht, wenn der Blitz direkt in den betreffenden Wohnraum
eingeschlagen hat. Dies geht immer einher mit weiteren Schäden
am Gebäude, den Steckdosen und weiteren Elektrogeräten. Sofern
ausschließlich Feinelektronik vom Schaden betroffen ist, liegen
in der Regel keine direkten Blitzschlagfolgen im Sinne der
Hausratversicherung vor, sondern mittelbare Folgeschäden in
Form einer Überspannung am heimischen Stromnetz. Diese Schäden
werden aber nur dann ersetzt, wenn im Hausratversicherungsvertrag
die sogenannte "Induktions- oder Überspannungsschadenklausel"
vereinbar wurde. Diese Klausel erweitert den Begriff der Folgen
eines Blitzschlages um die mittelbaren Folgen der Überspannung.
Gerade ältere Policen müssen um diesen Zusatz ergänzt werden!
Beispiel:
Während eines starken Gewitters gibt es einen lauten Knall,
der einen Totalausfall der Stromversorgung zur Folge hat.
Der Sicherungskasten ist vollständig verbrannt. Neben Kühlschrank,
Telefon und Heimcomputer ist auch die Aquarientechnik (Stabheizung,
CO2-Controler, Lampenvorschaltgerät) vom Schaden betroffen.
zur
Tabelle
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Schäden
an der Aquarientechnik durch Überspannung nach einem Blitzschlag:
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Da
hier wiederum das Aquarienzubehör , also bewegliche Sachen
betroffen sind, sind solche Schäden ebenfalls dem Bereich
der Hausratversicherung zugehörig. Hier sind sgn. Folgen eines
indirekten Blitzschlages am Hausrat (AQ-Zubehör) nur eingeschlossen
wenn im Hausratversicherungsvertrag zusätzlich die sogenannte
"Induktions- oder Überspannungsschadenklausel"
vereinbar wurde.
Beispiel:
Am Morgen nach einem Gewitter starten die Neonrohren der Lampen
nicht mehr. Auch die Temperatur ist auf mittlerweile 23 Grad
abgefallen. Ein Test zeigt, daß Heizung und die Leuchtbalkensteuerung
stark beschädigt wurden. Eine Reparatur wird vom Fachhändler
als unrentabel erachtet.
zur
Tabelle
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| Schäden
an der Aquarientechnik durch Fehlbedienung oder Verschleiß:
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Solche
Schäden sind grundsätzlich über die "haushaltsüblichen" Versicherungspakete
nicht versicherbar. Lediglich Teilbereiche der Fehlbedienung
(Ungeschicklichkeit, Bruch von Elektrogeräten) sind über Spezialversicherungen
abgedeckt.
Beispiel:
Ein falsch angeschlossener Schlauch am Außenfilter führt zur
Überhitzung der Pumpe die daraufhin irreparabel beschädigt
wurde.
zur
Tabelle
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| Ergänzungen
zum "Standardschutz" |
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Hausratversicherung:
Klausel
7116 VHB92 Aquarien in der Hausratversicherung:
Abweichend
von § 7 Nr. 1 VHB 92 gilt als Leitungswasser auch Wasser,
das aus Aquarien bestimmungswidrig ausgetrten ist.
Klausel
7111 VHB92 Überspannungsschäden durch Blitz unter
Einschluß von Folgeschäden:
1.
Abweichend von §9 Nr. 2b VHB92 ersetzt der Versicherer
auch Überspannungsschäden durch Blitz.
2.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 Prozent
der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze
kann vereinbart werden.
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mit dem "zurück-Button" Ihres Browsers
Haftpflichtversicherung:
Mietsachschäden:
Eingeschlossen
ist - abweichend von § 4 Ziff. I 6a AHB - die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen
und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in
Gebäuden.
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mit dem "zurück-Button" Ihres Browsers
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| Spezialanbieter
für Aquarienversicherungen: |
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Als
Spezielversicherer für Versicherungsschutz rund ums Aquarium
sind zu nennen der Deutsche Ring und zum anderen um die Z.O.F..
Beide Unternehmen haben ihre Produkte seit mitte 1999 auf
dem Markt. Der Versicherungsumfang ist bei beiden fast identisch.
Unterschiede gibt es lediglich bei der Versicherungsprämie
und deren Berechnungsgrundlage. Die Z.O.F. ist etwas preiswerter
. Die Unternehmen versprechen Versicherungsschutz gegen Schäden
am Inhalt durch folgende Ursachen:
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Glasbruch
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Vergiftung von Wasser oder Luft durch Implodieren der Leuchtkörper
-
Glasbruch an oder Durchbrennen von Elektrogeräten
-
Mechanische Überbelastungen ( z.B. Sturz, verbiegen, Zerbrechen,
Erschütterung oder Implosion )
-
Thermische Überbelastungen Netzbedingtem Stromausfall
Die
versicherten Sachen: Fische, Terarrientiere, Niedere Tiere,
Pflanzen, Kies, Steine, Wurzeln, sowie alle Elektrogeräte
und alle mit den Elektrogeräten verbundenen Bestandteile,
die sich innerhalb des Beckens befinden.
Die
Preise für dieses Paket (am Beispiel 500L) belaufen sich
in der Höhe einer durchschnittlichen Hausratversicherung
(ca. 350,- DM/Jahr).
WICHTIG:
Nicht versichert sind Schäden an anderen als den o.g.
Sachen (Hausrat- /Gebäudeschäden). Hierfür benötigt
man die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung
, die aber in den meisten Haushalten vorhanden sind, deshalb
Versicherungsunterlagen prüfen (Siehe oben)
Nähere
Infos zu Preisen der Spezialanbieter unter:
http://www.aquaristik-forum.de/bericht_versicherung2.htm
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